Meeting-Objekte für Small Talk mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten.

 

Meeting-Zusammenfassung

 

Kurze Zusammenfassung

Das Treffen war eine Informationsveranstaltung des Reit- und Fahrwegevereins mit Laura Reimers von den Schleswig – Holsteinischen Landesforsten, bei der umfassend über Waldgesetze, Reitwege und Erholung im Wald diskutiert wurde. Laura erläuterte detailliert die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes, insbesondere Paragraph 18, wonach Reiten im Wald auf eigene Gefahr auf gekennzeichneten Wegen erlaubt ist, und erklärte die Unterschiede zu anderen Bundesländern. Sie beschrieb die Kriterien für die Erstellung neuer Reitwege, einschließlich naturschutzrechtlicher Einschränkungen und der Notwendigkeit der Durchreitbarkeit eines Waldes, sowie die Herausforderungen bei der Unterhaltung bestehender Wege. Die Diskussion umfasste auch Themen wie Waldsperrungen für Jagd und Forstarbeiten, Versicherungsfragen bei Unfällen und die Rolle der Landesforsten bei der Instandsetzung von Wegen, die durch forstliche Nutzung beschädigt wurden.

 

Nächste Schritte

Teilnehmer (insbesondere Reiter): Bei fehlender oder unklarer Beschilderung von Reitwegen im Wald, Rückmeldung an die zuständigen Revierleiter oder an die Landesforsten geben, damit nachgebessert werden kann.

Teilnehmer: Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit für Waldflächen (Landesforsten, Privatwald, Gemeindewald) Standortdaten (z. B. über Google Maps) an die Revierleiter senden, um die richtige Ansprechperson zu ermitteln.

Teilnehmer: Auf bestehende Reitwege achten und bei Verwachsung oder Bedarf an Pflege die zuständigen Stellen informieren, damit ggf. Maßnahmen wie Mulchen geprüft werden können.

Teilnehmer: Bei Fragen zu Reitwegen in Naturschutzgebieten oder Mooren die jeweilige untere Naturschutzbehörde (UNB) kontaktieren, um die Zulässigkeit von Reitwegen zu klären.

Landesforsten (vertreten durch Laura, Paula delafuente hering): Fortführung der Aufklärung und Vermittlung zwischen Reitern und Revierleitern, insbesondere im Hinblick auf die Übergabe der Verantwortung von Laura an Paula.

Sebastian: Im Gwl-Bericht des letzten Jahres nachschlagen, wie viele Kilometer Reitwege in den schleswigholsteinischen Landesforsten vorhanden sind, und die Information an die Gruppe weitergeben. (684km in den SHLF)

Paula: Künftig als Ansprechpartnerin für die Koordination und Kommunikation mit den Reitern und Reitwegevereinen im Bereich der Landesforsten zur Verfügung stehen (Kontaktdaten sind auf der Internetseite veröffentlicht).

Reit- und Fahrwegeverein: Bei Bedarf Kartenmaterial von den Revierleitungen anfordern, um aktuelle Reitwege und Änderungen für die Planung von Ausritten zu erhalten.

Reit- und Fahrwegeverein: Vor Ort Gespräche mit Revierleitungen und Kreisleitungen suchen, um die Notwendigkeit und Machbarkeit neuer oder veränderter Reitwege zu besprechen.

Reit- und Fahrwegeverein: Bei eigenständigem Zurückschneiden von Brombeerzweigen auf Reitwegen den zuständigen Revierleiter informieren.

Reit- und Fahrwegeverein: Die “Hilfe im Wald” App empfehlen und nutzen, um im Notfall Rettungspunkte zu finden und die eigene Sicherheit zu erhöhen.

Reit- und Fahrwegeverein: Bei Unfällen mit Wildtieren (z.B. auf der Straße) die Polizei unter 110 verständigen, anstatt das Tier eigenständig zu versorgen oder zum Förster zu bringen.

Reit- und Fahrwegeverein: An den Pferde- und Sportverband wenden, um die Möglichkeit einer Reaktivierung oder Erneuerung der equis-Karte zu prüfen.

Revierleiter: Aktualisiertes Kartenmaterial mit Reitwegen an die Reit- und Fahrwegevereine zur Verfügung stellen, insbesondere wenn Änderungen vor Ort erfolgen.

Reit- und Fahrwegeverein: Wege, die durch Holzerntemaßnahmen beschädigt wurden, mit den jeweiligen Waldbesitzern (Landesforsten oder Privatwaldbesitzer) abstimmen, um Instandsetzung zu klären bzw. Unterstützung anzubieten.

Zusammenfassung

Reitwege und Waldbesitz in Schleswig-Holstein

Anja und Christine diskutierten über Reitwege und Förstereien in Schleswig-Holstein, wobei Christine als Ansprechpartnerin des Kreises Segeberg für den Verein vor Ort fungiert. Laura Reimers stellte sich vor und erklärte ihre Rolle als Bindeglied zwischen Reitern und Revierleitungen. Paula de La Fuente Hering ist Lauras Nachfolge. Sie beantwortete Fragen zu verschiedenen Waldbesitzarten, einschließlich des 30%igen Anteils der Landesforsten an der gesamten Waldfläche in Schleswig-Holstein, und erläuterte die Herausforderungen bei der Identifizierung von individuellen Waldeigentümern.

 

Waldflächen und Forstverwaltung Schleswig-Holstein

Laura und Sebastian Lange-Haffmans (Abteilungsleiter für Liegenschaften SHLF) diskutierten über Waldflächen in Schleswig-Holstein und wie man die zuständigen Forstverwaltungen identifiziert. Sie erklärten, dass 30% der Waldflächen von Landesforsten verwaltet werden, während der Rest hauptsächlich in Privatbesitz ist. Die Diskussion behandelte auch die Auswirkungen verschiedener Waldtypen auf Reitwege und warum Reiten in Schleswig-Holsteins Wäldern grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es ist explizit erlaubt.

 

Waldgesetzgebung und Reitweg-Regulierungen

Laura erklärte die Waldgesetzgebung in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern. Sie stellte fest, dass Schleswig-Holstein ähnliche Regulationen für das Reiten im Wald hat als andere Bundesländer, wobei Paragraph 18 des Landeswaldgesetzes die Regeln festlegt. Laura erläuterte, dass Reitwege in Schleswig-Holstein aufgrund der geringen Waldfläche und hoher Frequentierung durch Erholungssuchende strenger reguliert werden, während manch andere Bundesländer weniger restriktive Regeln haben. Sie beschrieb außerdem die Kriterien für die Erstellung von Reitwegen, einschließlich der Durchreitbarkeit des Waldes und der Verfügbarkeit von Anschlüssen zu öffentlichen Wegen.

 

Naturschutzrechtliche Einschränkungen für Reitwege

Laura erläuterte die naturschutzrechtlichen Einschränkungen bei der Einrichtung neuer Reitwege, insbesondere in FFH-Gebieten, wo eine Verschlechterung der natürlichen Waldbereiche verboten ist. Sie erklärte, dass die Untere Naturschutzbehörde die finale Entscheidung über neue Wege trifft, wobei Faktoren wie Naturwälder, temporäre Sperrungen für den Vogelschutz und die Frequentierung anderer Nutzer berücksichtigt werden müssen. Laura betonte, dass es keinen Rechtsanspruch für Privatpersonen gibt, neue Reitwege oder Pferdehöfe anzubinden, und dass die Sicherheit und der Erhalt der natürlichen Waldbereiche Vorrang vor der Durchreitbarkeit eines Waldes haben.

 

Waldweg-Regeleinstellungen in Schleswig-Holstein

Laura und Lioba diskutierten über Regeleinstellungen für Waldwege in Schleswig-Holstein. Laura erklärte, dass Reitwege in Wäldern und Mooren nur dann erlaubt sind, wenn sie offiziell ausgewiesen sind, und dass Feldwege, die eine befestigte Wegedecke haben, beritten werden dürfen, auch ohne Ausweisung durch Beschilderung. Lioba stellte Fragen zur Unterscheidung zwischen Wäldern und Mooren sowie zu den spezifischen Vorschriften für Waldwege, wobei Laura die Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswaldgesetzes erläuterte. Laura beschrieb außerdem die Unterschiede zwischen Hauptfahrwegen und anderen Wegen sowie die Anforderungen an das Schottermaterial für die Wegbauarbeiten.

 

Regeln für Reitwege in Schleswig-Holstein

Laura erklärte die Regeln für Reitwege in Schleswig-Holstein, einschließlich der Erlaubnis zum Reiten und Fahren in Wäldern auf gekennzeichneten Wegen, wobei Schotter nicht verwendet wird. Sie diskutierte die Herausforderungen bei der Erneuerung von Reitwegen und die Notwendigkeit einer eindeutigen Beschilderung, wobei alle Waldeigentümer die Kosten für Schilder selbst tragen müssen. Laura erläuterte auch, dass es kein zentrales digitales Verzeichnis für Reitwege mehr gibt und erklärte die Unterschiede zwischen Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten, wobei Reiten in Naturschutzgebieten auf positiv ausgewiesenen Wegen erlaubt ist.

 

Pferde im Wald Regeln Diskussion

Laura und Stacy diskutierten über die Regeln für Pferde im Wald, wobei sie feststellten, dass in Schleswig-Holstein das Führen eines Pferdes auf nicht als Reitweg ausgewiesenen Wegen, verboten ist, da dies als Reiten gilt. Sie erörterten die Möglichkeit, diese Regelung auf ministerieller Ebene zu ändern, was bei der Obersten Forstbehörde (Ministerium in Kiel) beantragt werden müsste. Laura erwähnte, dass Sachsen eine Ausnahme für das Führen von Pferden ohne Reiter hat. Die Diskussion behandelte auch praktische Aspekte wie die Notwendigkeit, bei Unfallereignissen auf ausgewiesenen Wegen zu bleiben, und die Herausforderungen bei der Instandhaltung von Reitwegen, einschließlich der Frage, warum Matschlöcher nur schwer repariert werden können.

 

GWL Mittel für Reitwege

Laura erklärte die Ziele und Zielvereinbarung mit dem Ministerium, welches Geldmittel für die Gemeinwohlleistung (GWL) im Bereich „Erholung“ bereitstellt. Dies ist für die Unterhaltung von Reitwegen und anderen Erholungsfaktoren in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten vorgesehen. Sie betonte, dass die Pflege von Reitwegen je nach Standort und Nutzung unterschiedlich häufig erforderlich ist, wobei einige Wege jährlich und andere bspw. nur alle 10 Jahre gepflegt werden müssten. Laura erläuterte auch, dass Reparaturen an Reitwegen, die durch forstliche Nutzung beschädigt wurden, aus dem wirtschaftenden Betrieb der Landesforsten finanziert werden, während die GWL Mittel nur für geplante Unterhaltungsmaßnahmen verwendet werden dürfen.

 

Reitwege in Waldgebieten Diskussion

Laura erklärte, dass bei Unfällen im Zusammenhang mit waldtypischen Gefahren, der Waldeigentümer nicht haftbar zu machen ist. Sie besprach die Bedeutung von Rücksichtnahme und Verständnis zwischen Reitern und Revierleitungen, einschließlich der Notwendigkeit, der Kontaktaufnahme zu den Revierleitungen bevor selbstständige „Freischneideaktionen“ losgehen. Laura erläuterte außerdem Jagdtermine, Waldsperrungen und die korrekte Handhabung von verletzten Tieren und Wildunfällen, wobei sie betonte, dass Wildauffangstationen, ausübungsberechtigte Jäger oder die Polizei anstelle von Förstern kontaktiert werden sollten.

 

Reitwege und Wildruhezonen

Laura erklärte die Regeln für Reitwege und stellte Wildruhezonen vor, die mit runden Schildern mit weißem Grund, rotem Rahmen und grüner Waldsilhouette gekennzeichnet sind. Sie diskutierte die Geschichte der Equis-Karte, die ursprünglich zwischen dem PSH einem und einem Ministerium entwickelt wurde, aber aufgrund von Schnittstellenproblemen und veralteten Kartenmaterialien nicht mehr aktualisiert wurde. Laura erläuterte, dass Revierleitungen jetzt Karten mit georeferenzierten Reitwegen erstellen können, die über die App Avenza genutzt werden können, wobei die App bis zu drei Karten zulässt. Die Teilnehmer lobten die Zusammenarbeit zwischen dem Reit- und Fahrwegeverein und den Forsten und äußerten den Wunsch nach weiteren solchen Gesprächen.